Lieber Besucher unseres Festes! Wie viele Mittelalterfeste hat auch das unsrige den Spagat zwischen Volksfest und Kulturveranstaltung zu bewerkstelligen. Die Veranstalter sind bemüht, größtmögliche Sicherheit, Spaß und ernsthafte Mittelalterdarstellung unter einen Hut zu bringen. Jeder Mitwirkende kann zum Gelingen des Festes beitragen, wenn er sich an unseren Richtlinien orientiert. Wir hoffen mit unseren Richtlinien einen Kompromiss zwischen größtmöglicher Sicherheit und Chance auf Authentizität und Spaß beim Erlebnis „Mittelalterfest“ gefunden zu haben und wünschen allen Besuchern und Mitwirkenden ein schönes Fest! ARGE Mittelalterfest
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Geschrieben von Wilfried Loecker
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Sollte jemand die Lust verspüren, gewandet auf unserem Fest zu erscheinen, so ist er herzlich willkommen. Allerdings verstehen wir unter dem Begriff „gewandet“ ein vollständiges Kostüm, das sich an einer historisches Vorlage, die zu unserem Fest passt, orientiert. Das Thema unseres Festes heißt „Mauterndorf im Spätmittelalter“, wobei wir diesen Zeitraum recht großzügig handhaben (Mitte des 15. bis hinein in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts), weil gerade im süddeutschen Raum Stilelemente der Spätgotik und der Renaissance parallel vorkamen. Dass auf unserem Fest dennoch Wikinger, Kelten, Kreuzfahrer und andere „Zeitverirrte“ zu finden sind, liegt einfach daran, dass wir grundsätzlich jeden, der am sogenannten "Neuen Mittelalter" Freude hat, willkommen heißen und niemanden um sein Vergnügen bringen wollen. Eine Bereicherung für unser Fest ist jede liebevoll gemachte und an einem historischen Vorbild orientierte Gewandung ohnehin. Ein authentisches Kostüm des Spätmittelalters oder gar der Renaissance ist halt wesentlich aufwendiger und kostenintensiver als die oben genannten. (Aus diesem Grund haben auch viele einheimische Mitwirkende diesen Schritt noch nicht getan, was sich aber hoffentlich im Laufe der Jahre ändern wird.) Als „Zuckerl“ können wir Gewandeten, die unseren Richtlinien (Vollkostüm nach historischer Vorlage) entsprechen, den Eintritt zurückerstatten. Diese Personen mögen bitte beim Festbüro vorstellig werden! |
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Geschrieben von Wilfried Loecker
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Zu einem Mittelalterfest gehören als logische Ergänzung vieler Gewandungen auch Waffen. Jeder spätmittelalterliche, freie Mann war zumindest mit einem Dolch bewaffnet! Das generelle Waffenverbot in Kaltenberg (hier werden selbst die Holzschwerter der Kinder nicht mehr gestattet) hat in der Mittelalterfestszene heiße Diskussionen ausgelöst. Natürlich gilt es immer, die Bestimmungen des österreichischen Waffengesetzes zu beachten, bzw. im Grauzonenbereich (Dekorwaffen, Theaterwaffen, Sportwaffen und sogenannte Schaukampfwaffen) Hausverstand einzusetzen und unsere Richtlinien einzuhalten! Scharfe Waffen sind natürlich grundsätzlich verboten! (Ausnahme: Im Rahmen einer abgesicherten Vorführung nach Absprache mit dem Veranstalter.) Auch sogenannte „Bauernwaffen“ (Sensen, Mistgabeln, Dreschflegel) dürfen nur im Rahmen des Umzuges oder einer genehmigten Vorführung mitgeführt werden. Ansonsten sind sie sicher zu verwahren! „Sportwaffen“ (wie z.B. Armbrust und Bogen) sind ausschließlich auf die Benutzung im abgesicherten Bereich an den jeweiligen Ständen, bzw. im Rahmen von Vorführungen beschränkt. Als Ergänzung zur Gewandung dürfen sie außerhalb dieser Zonen nur im entspannten Zustand mitgeführt werden. Schaukampfwaffen (Schneide stärker als 2mm) sind auf Gruppen und Personen beschränkt, die auf einen Vertrag oder eine Absprache mit dem Veranstalter verweisen können. Privatpersonen, die als Gewandete unser Fest besuchen und eine solche Waffe mitführen, müssen am der Eintrittskasse einen Ausweis vorweisen, damit die Daten festgehalten werden können. Diese Waffen werden nur im abgesperrten Bereich in sogenannten Schaukämpfen vorgeführt, bzw. bei Umzügen oder ähnlichen Auftritten gezeigt. Die Besitzer dieser Waffen müssen 18 Jahre alt sein. Der Waffenträger darf diese Waffen nicht im alkoholisierten Zustand mit sich führen, bzw. ist für ihre sichere Verwahrung verantwortlich. Da auch auf unserem Fest Holzspielzeug in Waffenform für Kinder in Umlauf ist, weisen die Veranstalter darauf hin, dass die Eltern für einen etwaigen Unfall, der damit geschieht, haften. Man will natürlich auch den kleinen Rittern die Freude daran nicht nehmen, aber ein Bolzen einer Spiel-Armbrust oder Steinchen einer Spiel-Steinschleuder kann auch ganz schön ins Auge gehen! |
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Geschrieben von Wilfried Loecker
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Das Unterhalten einer offenen Feuerstelle (z.B. Lagerfeuer) ist mit der Festorganisation abzusprechen! Bei der Verwendung von offenem Licht (Kerzen, Öllampen, Fackeln usw.) ist äußerste Vorsicht walten zu lassen! Jeder Stand muss ausreichend Sorge tragen, dass im Brandfalle schnellstens gelöscht werden kann! (mittelalterliche Methoden: gefüllte (Holz-)Wassereimer, Sand, Decken oder ein „getarnter“ moderner Feuerlöscher) |
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